Seit dem 1.1.2004 sind nahezu alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) durchzuführen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erhielt vom Gesetzgeber die Richtlinienkompetenz für die Umsetzung dieser rechtlichen Regelung.
Die im November 2005 verabschiedete Richtlinie schreibt den Arztpraxen die Einführung eines QM-Systems bis Ende 2009 vor. Eine Zertifizierung ist allerdings nicht zwingend. Seit 2010 werden von den KVen stichprobenartig – in Form eines Fragebogens – Kontrollen durchgeführt.
Die KBV hat ein eigenes QM-System für Arztpraxen mit dem Namen QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) entwickelt. Es erfüllt alle Anforderungen des GBA an ein QMS und ist auf Wunsch auch zertifizierbar.
QEP ist ein pragmatisches System, zu dem die KBV und KVen Hilfestellung in Form von Einführungsveranstaltungen, Schulungen und einem umfangreichen Handbuch mit Mustervorlagen anbieten. Dennoch erweist sich in der Praxis die Einführung aufgrund fehlender Zeit der Praxisinhaber häufig als schwierig.
Wir unterstützen und begleiten Arztpraxen bei der QEP-Einführung. Bei kleineren Praxen (1 – 2 Ärzte) hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dies gemeinsam mit anderen Praxen der gleichen Fachrichtung zu tun.
Einen ärztlichen Berufsverband haben wir bei der Entwicklung eines eigenen Qualitätsmanagementsystems für seine Mitgliedspraxen beraten und unterstützt.
Gerne schneiden wir unser Angebot auf Ihre speziellen Bedürfnisse zu.