Datenschutzberatung

Ärzte unterliegen strengen Vorschriften und Gesetzen bzgl. Geheimhaltung und Datenschutz. Neben den strafrechtlichen Vorschriften (§ 203 StGB – ärztliche Schweigepflicht) in Verbindung mit den standesrechtlichen Regeln sind auch die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit prüfen wir den Umgang mit Patientendaten in Ihrer Praxis in Bezug auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und geben Ihnen bei Abweichungen Empfehlungen.

Zur Einhaltung des Datenschutzrechts und der Schweigepflicht sowie zum EDV-Einsatz in Praxen hat die Bundesärztekammer Empfehlungen auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Externer Datenschutzbeauftragter

Sollten Sie aufgrund der Größer Ihrer Praxis (ab 20 Mitarbeiter/-innen) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, können Sie uns diese Aufgabe übertragen (Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten).

Datensicherheitsanalyse

Auch der Schutz vor Verlust von Patientendaten und betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen ist aufgrund der rechtlichen Aufbewahrungspflichten ein wichtiges Thema für jede Praxis. Im Falle von Regress- oder Schadenersatzforderungen kann die Unversehrtheit Ihrer Daten von ausschlaggebender Bedeutung sein.

Wir prüfen insbesondere die bei Ihnen eingesetzten Verfahren zur Sicherung Ihrer elektronischen Daten und geben Empfehlungen zur sicheren Archivierung.