Dipl.-Ing. Ulrich Meyer-Ciolek VDI - Der Datenschutz
Datenschutz-Analyse
Ärzte unterliegen strengen Vorschriften und Gesetzen bzgl. Geheimhaltung und Datenschutz. Neben den strafrechtlichen Vorschriften ( § 203 StGB – ärztliche Schweigepflicht) in Verbindung mit
den standesrechtlichen Regeln (Musterberufsordnung der Bundesärztekammer MBO und Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, § 3) sind auch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes
(Bundesdatenschutzgesetz BDSG hier insbesondere § 9) einzuhalten.
Für den Datenschutzes beim Einsatz von EDV hat die Bundesärztekammer Empfehlungen veröffentlicht („Empfehlungen zu ärztlicher Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung
in der Arztpraxis“ vom 25.10.1996, insbesondere der Anhang „Organisationen des EDV-Einsatzes in der Arztpraxis“ Stand 9.1.1997).
In unseren Analysen prüfen wir den Umgang mit Patientendaten in Ihrer Praxis in Bezug auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und geben bei Abweichungen Empfehlungen.
Datensicherheits-Analyse
Auch der Schutz vor Verlust von Patientendaten und betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen ist aufgrund der rechtlichen Aufbewahrungspflichten ein wichtiges Thema für jede Praxis.
Im Falle von Regress- oder Schadenersatzforderungen kann die Unversehrtheit Ihrer Daten von ausschlaggebender Bedeutung sein.
Wir prüfen insbesondere die bei Ihnen eingesetzten Verfahren zur Sicherung ihrer elektronischen Daten und geben Empfehlungen zur sicheren Archivierung.